Rechtsprechung
VG Sigmaringen, 16.08.2007 - A 9 K 674/06 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Möglichkeit der Antragsrücknahme bei Familienasyl
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rücknahme eines fiktiven Asylantrags; Anerkennung eines Staatsangehörigen von Serbien albanischer Volkszugehörigkeit als Asylberechtigten
- Informationsverbund Asyl und Migration
AsylVfG § 14 a Abs. 3; AsylVfG § 32
Verfahrensrecht, Antragsfiktion, Asylantrag, Rücknahme
Wird zitiert von ... (3)
- VG Ansbach, 09.02.2009 - AN 3 K 07.30764
Fiktiver Asylantrag; isolierte Anfechtungsklage; Rechtsschutzbedürfnis; ein …
Mit Schriftsatz vom 2. Januar 2008 führten die Klägervertreter weiter aus, das VG Sigmaringen habe entschieden, dass die Rücknahme eines fiktiven Asylantrags nach § 14 a AsylVfG nicht statthaft sei (Urteil vom 16.8.2007, Az. A 9 K 674/06).Insofern ist auch die Möglichkeit gemäß § 14 a Abs. 3 AsylVfG, auf die Durchführung des Asylverfahrens zu verzichten, keine ausreichende Möglichkeit, um diesen negativen Folgen zu entgehen, zumal hier sich die Klägerin gerade darauf beruft, dass das Asylverfahren überhaupt nicht hätte eingeleitet werden dürfen (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 16.8.2007, A 9 K 674/06).
- VG Ansbach, 09.03.2009 - AN 3 K 09.30023
Kein fiktiver Asylantrag bei Niederlassungserlaubnis des sorgeberechtigten Vaters
Insofern ist auch die Möglichkeit gemäß § 14 a Abs. 3 AsylVfG, auf die Durchführung des Asylverfahrens zu verzichten, keine ausreichende Möglichkeit, um diesen negativen Folgen zu entgehen, zumal hier sich die Klägerin gerade darauf beruft, dass das Asylverfahren überhaupt nicht hätte eingeleitet werden dürfen (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 16.8.2007, A 9 K 674/06). - VG München, 30.10.2008 - M 18 S 08.60057
Herkunftsland: Uganda
Der angesprochene Verzicht der Mutter des Antragstellers kann nicht als Antragsrücknahme ausgelegt werden, da im Falle eines nach § 14 a AsylVfG - nicht durch Willenserklärung einer Person, sondern kraft gesetzlicher Fiktion - eingeleiteten Verfahrens das Gesetz zur Beendigung desselben in § 14 a Abs. 3 AsylVfG ausschließlich den Verzicht vorsieht (vgl. hierzu VG Sigmaringen, U. v. 16.8.2007, A 9 K 674/06, juris).